Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FrieseStudios
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die der Auftraggeber an den Auftragnehmer im Bereich Social Media Marketing für die Hospitality-Branche erteilt.
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers oder durch die Annahme eines schriftlichen Angebots durch den Auftraggeber zustande.
2.2 Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme des schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Die Annahme kann per E-Mail, über digitale Kommunikationskanäle wie WhatsApp oder durch handschriftliche Unterschrift erfolgen.
2.3 Wird das Angebot vom Auftraggeber nicht angenommen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, bereits erbrachte Leistungen zu nutzen, zu publizieren oder zu vervielfältigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bereits erbrachten Leistungen bei Nichtannahme des Angebots zu löschen und zu vernichten.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, der Leistungsbeschreibung oder dem Angebot des Auftragnehmers.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einzusetzen.
3.3 Die Erstellung und Umsetzung der vereinbarten Social-Media-Strategie erfolgt auf der Grundlage von Inhalten, die der Auftragnehmer erstellt oder vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.4 Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin für die Erbringung von Leistungen ab, so ist er zur Zahlung eines angemessenen Ausfallhonorars verpflichtet. Können Leistungen aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (z.B. technischen Problemen) nicht erbracht werden, vereinbaren die Vertragsparteien einen neuen Termin, ohne dass der Auftraggeber ein Ausfallhonorar zu zahlen hat.
3.5 Der Auftragnehmer wählt selbstständig die geeigneten Inhalte und Veröffentlichungen für die Social-Media-Kanäle des Auftraggebers aus, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Feedback-Schleifen zur Anpassung der Inhalte sind in den Leistungen enthalten, wobei zusätzliche Korrekturschleifen vom Auftraggeber zu vergüten sind.
3.6 Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Auftraggeber das Ergebnis abzunehmen. Als abgenommen gilt das Ergebnis auch dann, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird im Vertrag vereinbart. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Das Honorar ist in Höhe von 50 % innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Die restlichen 50 % sind bei Abnahme der Leistungen fällig. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen sind diese jeweils zu den vereinbarten Zeitpunkten zu leisten.
4.3 Sofern nicht ausdrücklich im Angebot genannt, beinhalten die vereinbarten Honorare keine Kosten für Leistungen Dritter (z.B. Influencer-Kooperationen, Werbeanzeigen). Diese Kosten werden gesondert vereinbart und vom Auftraggeber getragen.
4.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem aktuellen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, höhere Zinsen oder weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die Erfüllung des Vertrages aktiv zu unterstützen.
6. Nutzungsrechte
6.1 Der Auftraggeber erhält an den vom Auftragnehmer erstellten Social-Media-Inhalten und Strategien die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
6.2 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber der Urheberrechte an den erbrachten Leistungen.
6.3 Eine Bearbeitung oder Umgestaltung der vom Auftragnehmer erstellten Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
6.4 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung oder Weitergabe von erstellten Inhalten ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen, deren Höhe individuell vereinbart wird.
6.5 Der Auftragnehmer speichert die erstellten Inhalte für sechs (6) Monate nach Abschluss des Projekts. Nach Ablauf dieser Frist ist es dem Auftragnehmer gestattet, die Inhalte endgültig zu löschen.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2 Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren sechs (6) Monate nach Abnahme der Leistungen.
7.4 Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Die Haftung für die Auswahl von Dritten, wie Influencern oder anderen Kooperationspartnern, erfolgt im Rahmen des vom Auftragnehmer gebotenen Rahmens.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten.
9. Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Vertrag. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
9.3 Ein „Nichtgefallen“ der Ergebnisse stellt keinen Grund für einen Vertragsrücktritt dar.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden auf seiner Website, in Marketingunterlagen und in seiner Kommunikation zu benennen, einschließlich der Nutzung des Logos des Auftraggebers.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Social-Media-Inhalte ganz oder teilweise als Referenzarbeit auf seiner Website und in sozialen Medien kostenfrei zu nutzen.
10.6 Der Auftragnehmer hat ein Recht zur Namensnennung im Zusammenhang mit den von ihm erstellten Werken.
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